07. Mai 2022 Thema: Allgemein Von Ariane Koepke
Nur noch eine Spielhalle pro Gebäude, Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten Halle, 200 Meter Abstand zu Schulen, verbindliche Schließzeiten von 3.00 Uhr bis 11.00 Uhr morgens, pro Spielhalle maximal 8 Spielautomaten (früher 12), keine kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken, keine auffällige Reklame und höhere Anforderungen an Betreiber und Personal. Die Folge: Mehrfachkomplexe und von Spielhallen geprägte Straßenzüge verschwinden aus dem Stadtbild.
Häufigster Schließungsgrund war in fast 150 Fällen die fehlende Zuverlässigkeit der Betreiber, die anhand von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregister, Insolvenzregister, Unbedenklichkeits- und Vergnügungssteuerbescheinigungen der Finanzbehörden, Sachkundenachweisen und Sozialkonzepten nachzuweisen war. Zu weiteren 100 Versagungen kam es wegen eines zu geringen Abstands zur nächsten Spielhalle (weniger als 500 Meter).
Obwohl die allermeisten Spielhallenbetreiber den Schließungsverfügungen widersprechen, urteilen die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht eindeutig: Von den ersten 146 abgeschlossenen Rechtsschutzverfahren haben die Verwaltungen 145 gewonnen.
So kann ein „Spielhallengesetz“ auch aussehen. Es ist das strengste in ganz Deutschland, beschlossen vom Berliner Abgeordnetenhaus mit strengen Abstandsregeln und daraus folgender Schließung vieler Einrichtungen. Nordrhein-Westfalen geht leider den entgegengesetzten Weg. Mit dem 2021 beschlossenen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag verkürzt die Landesregierung u.a. den Mindestabstand von Spielhallen und Wettannahme-/Wettvermittlungsstellen von 350 m auf 100m.
Deutlich mehr als 20 Wettbüros, Wettannahmestellen und Spielhallen gibt es bereits in Leverkusen, weitere 8 Bauanträge sind noch in Bearbeitung. CDU und FDP fallen den Bemühungen der Stadt Leverkusen und vieler anderer Städte, die Ansiedlung von Wettannahmestellen und Spielhallen im Stadtgebiet auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen, mit ihrem Gesetz in den Rücken. Einer damals mit großer Mehrheit beschlossenen Aufforderung des Stadtrates an die heimischen Abgeordneten, das Gesetz im Landtag abzulehnen, entzog sich der Leverkusener CDU-Abgeordnete bei der entscheidenden Abstimmung durch Nichtteilnahme an der Sitzung.
Spielhallen und Wettbüros sind ein Ärgernis und müssen raus aus unseren Zentren und Stadtteilzentren. Stattdessen wollen die Menschen vielfältige, lebens- und liebenswerte Innenstädte und Stadtteilzentren, mit guten und sinnvollen Einkaufsmöglichkeiten, Raum für Erholung, zum Spielen und Durchatmen.
Als Landtagsabgeordnete werde ich mich dafür einsetzen, dass das Ausführungsgesetz so verschärft wird, dass die Städte endlich konsequent gegen unerwünschte Spielhallen, Wettbüros und Wettannahmestellen vorgehen können.
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